Auch wenn in Österreich seit 1. Oktober 2017 das neue Verhüllungsgesetz gilt könnt ihr auch weiterhin ungestört die Phantom Trainingsmaske überall nutzen. Selbst bei euren Outdoor-Trainings oder den allabendlichen Trainingsläufen durch die Nachbarschaft müsst ihr mit keinerlei juristischen Folgen rechnen.
Das Ziel des „Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz/ AGesVG) ist die Förderung der Integration durch Stärkung der Teilhabe am menschlichen Zusammenleben.
Zu diesem Zweck ahndet es eine Verhüllung der eigenen Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände, sodass diese nicht mehr erkennbar sind, an öffentlichen Orten und Gebäuden als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis zu 150€.
Allerdings liegt kein Verstoß vor, wenn die Verhüllung entweder z. B. im Rahmen künstlerischer, traditioneller Veranstaltungen etc., der Sportausübung, sowie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erfolgt.
Das Tragen bzw. Trainieren mit der Phantom Trainingsmaske fällt als sportliche Aktivität unter diese Ausnahme und ist von dem Verbot ausgenommen.
Somit steht also nichts zwischen eurem Abendlauf durch die Nachbarschaft oder einem hochintensiven Outdoor-Training mit der Phantom Trainingsmaske im Wege.
Quelle: Gesetzestext des AGesVG,
Wenn auch du, deine körperlichen und mentalen Fähigkeiten verbessern willst, um deinen Körper zu sportlichen Höchstleistungen zu treiben, so solltest du einen Blick auf unsere Phantom Trainingsmaske werfen!
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